Barrierefreies Wohnen im Alter

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Um im Alter weiterhin selbstbestimmt und ohne allzu große Einschränkungen leben zu können, empfiehlt es sich, möglichst früh zu planen und gegebenenfalls vorzusorgen.

Worauf Sie bei der Umgestaltung zum barrierefreien Zuhause achten müssen, erklären wir Ihnen gern hier schon einmal vorab.

Barrierefreies Wohnen im Alter – wie soll ich das leisten?

Jeder möchte wohl gerade im Alter am liebsten in seinem gewohnten Umfeld bleiben und nicht seine angestammte Umgebung verlassen, weil die Gebrechlichkeiten zunehmen und die Selbstständigkeit schwindet. Das über lange Zeit geschaffene Zuhause mit all den angesammelten Gegenständen und in den Wänden wohnenden Erinnerungen möchte niemand missen.

Oftmals handelt es sich dabei um Eigentum, dass man nicht nur ideell liebt, sondern in das man auch finanziell bereits investiert hat. Schließlich handelt es sich bei Eigentum in den meisten Fällen auch um eine Altersvorsorge und Absicherung vor Altersarmut.

Mit der Vorbereitung auf das Alter kann man nie zu früh beginnen, um im Fall der Fälle die richtigen Informationen direkt zur Hand zu haben.
Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner zum altersgerechten Wohnen und zu Pflegeimmobilien.  Sprechen Sie uns zu Fragen, welche Wohnform für Sie die interessanteste ist, welche Kapitalanlage für Sie die lohnendste ist, gerne an, wir beraten sie kompetent in allen Fragen zur Pflegeimmobilie. Sie erreichen uns unter unserer gebührenfreien Nummer:

0800 – 950 980 8

Barrierefreies Wohnen – was ist das genau?

Barrierefrei ist eine Wohnung oder ein Haus dann, wenn es für körperlich eingeschränkte, behinderte und kranke Menschen auf „übliche Weise“ also ohne Einschränkungen oder fremde Hilfe betreten werden kann und nutzbar ist.

Damit erhält sich jeder Mensch, der körperliche Einschränkungen erlebt, ein Stück Eigenständigkeit und Lebensqualität.

Kriterien und Grundlagen für barrierefreies Wohnen

Für das Bauen barrierefreien Wohnens gibt es die Maßvorgabe der DIN-Norm 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2 Wohnungen für Rollstuhlbenutzer).

Darin ist festgelegt, wie eine Wohnung gestaltet werden muss, damit sie als barrierefrei gilt.

Diese Norm muss eingehalten werden, wenn Sie finanzielle Zuschüsse über die KfW-Bank in Anspruch nehmen möchten. Bei Beantragung von Zuschüssen über die Pflegekassen wird nicht jedes Detail der Normgemäßheit überprüft.

Das ist deshalb nicht unwichtig, weil manche Vorgaben der Norm nicht in jeder bestehenden Wohnung einfach umgesetzt werden können. Und auch die Umbauten bestehender Wohnungen stets eine Frage des persönlichen Geschmacks und Empfindens mit berücksichtigen sollen.
Was nützt Ihnen der Erhalt des Zuhauses -durch einen Umbau zum barrierefreien Wohnen-, wenn Sie dann ohnehin nicht mehr erkennbar in ihrem Zuhause leben.

Jeder Eigentümer –aber auch jeder Mieter- darf seine Wohnung barrierefrei umbauen. Allerdings müssen Mieter von Vermietern immer eine dementsprechende Zustimmung einholen.

In den meisten Fällen wird ein Vermieter dem wohl zustimmen, allerdings kann es in seltenen Fällen (Denkmalschutz z.B.) dazu kommen, dass das Interesse am Erhalt eines Wohnraumes in unverändertem Zustand das Interesse des Mieters an behindertengerechtem Wohnen überwiegt.

Das gilt aber auch nur dann, wenn Sie die Bausubstanz verändern müssten, um z.B. einen Lift oder Treppenlift einzubauen.

Förderungen für den Umbau zu barrierefreiem Wohnen

Die bereits oben erwähnte KfW-Bank führt ein Programm namens „Altersgerecht Umbauen“, zu dem Sie Förder-/ Finanzierungsanträge stellen können.
Wie ebenfalls oben erwähnt, sind dann aber DIN-Normen sehr streng einzuhalten, was den Umbau einerseits direkt unmöglich machen könnte oder aber erhöhte Umbaukosten bedeuten können.

Viele Kommunen und fast alle Bundesländer haben Förderprogramme entwickelt, die der Wohnraumanpassung dienen sollen.

Die Pflegekassen unterstützen Umbauten mit bis zu 4000€. Dies nicht nur einmalig, sondern auch dann, wenn schrittweise Veränderungen an der Wohnung vorgenommen werden müssen. So kann zum Beispiel erst nur die Verbreiterung von Türrahmen nötig sein, später dann aber auch noch Badumbauten o.ä..

Es ist in jedem Fall ratsam, nicht erst dann für eine eventuelle Einschränkung mit barrierebefreienden Maßnahmen zu rechnen, sondern schon frühzeitig mit Planungen für solche Eventualitäten zu beginnen.

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass eine Investition in Pflegeimmobilien nicht nur das altersgerechte Wohnen für Sie selbst beinhalten kann, sondern auch als Altersvorsorge schon früh Nutzen bringt.

Melden Sie Sich gern jederzeit bei uns, wir beraten Sie unverbindlich und kompetent.