Eine Übersicht zum Pflegegesetz

Eine Übersicht zum Pflegegesetz, Arzt bei Bewohner, Vorsorge, Pflegeimmobilien, Seniorenheime

Sobald Sie selbst oder ein Angehöriger der Pflege bedarf, kommen Sie automatisch mit dem Pflegegesetz in Berührung. Als Laie ist es schwierig, im Pflegegesetz oder bezüglich Pflegereformen immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Deswegen fassen wir hier für Sie die wichtigsten Punkte zusammen.

Eine Übersicht zum Pflegegesetz – wo findet man das?

Alle rechtlichen Fragen zu Bedürftigkeit, Pflege und Leistungen finden wir in Deutschland beantwortet in den 12 Sozialgesetzbüchern (SGB). Im Falle der Pflegebedürftigkeit sind folgende Bücher für Sie die Wichtigsten:
das SGB V zur Gesetzlichen Krankenversicherung, das SGB IX zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, das SGBXI zur Sozialen Pflegeversicherung und das SGB XII bezüglich Sozialhilfe.
Außerdem wurde 2015 die Pflegestärkungsgesetze I und II (PSG) erlassen, durch die Pflegestufen in Pflegegrade verändert wurden. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zu Pflegegraden.

Pflegestärkungsgesetze – was bedeutet das?

Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurde auf die erhöhten Ansprüche der Pflege und sozialer Integration kranker und pflegebedürftiger Menschen eingegangen. Außerdem wurde eine dringend benötigte Reform der Pflegeversicherung endlich umgesetzt.

Durch PSG I wurden folgende Leistungen und Notwendigkeiten erhöht: Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Zuschüsse zu Hilfsmitteln, Zuschüsse zu barrierefreien Umbauten und Zuschüsse zu betreutem Wohnen.

Betreutes Wohnen gehört natürlich auch in den Bereich der Pflegeimmobilien, denn ob als Altersvorsorge oder im Fall der eigenen Pflegebedürftigkeit: es gilt nicht nur eine eventuell benötigte Barrierefreiheit zu bedenken, sondern auch die sozial am besten geeignete Wohnform zu finden (Einzelwohnung, betreutes Wohnen, Wohnheim, usw.). Wir beraten Sie dazu gern ausführlich und besprechen mit Ihnen ihre individuellen Ansprüche bezüglich ihrer Investition (Kapitalanlage oder Selbstfürsorge).

Mit dem PSG II wurde im Rahmen vom Pflegegesetz die Pflegeversicherung reformiert, wobei von diesen Reformen vieles erst ab 2017 tatsächlich spürbare Veränderungen mit sich gebracht hat. Es werden nun nicht mehr nur körperliche Versehrtheit, sondern endlich auch psychische oder mentale Krankheiten anerkannt und dementsprechend bewertet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Übersicht zu Pflegegraden.

Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz – zusätzliche Neuerungen

Im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) wurde eine Pflegezeit eingeführt, die es vor allem berufstätigen pflegenden Angehörigen ermöglicht, ihre Arbeits- und Pflegezeiten sozialgerechter zu gestalten. Sie enthält die Möglichkeit spontaner Intensivpflege oder auch einer halbjährlichen Freistellung ohne den Verlust des Arbeitsplatzes befürchten zu müssen.
Durch das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) wird es ermöglicht, dass Arbeitnehmer für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren ihre Vollzeitstelle zu Gunsten eines pflegebedürftigen Angehörigen auf eine Halbzeitstelle reduzieren dürfen, allerdings dabei weiterhin 75% ihres Gehaltes bekommen.

Gerne besprechen wir heute schon, inwiefern sich diese Gesetzerneuerungen auf die Pflegeimmobilie als Kapitalanlage auswirken. Zum Beispiel im SGB IX ist geregelt, dass für die Mieteinnahmen einer Pflegeimmobilie der Betreiber einer solchen haftet, so dass sie auch im Falle eines Leerstandes garantiert ihre Miete erhalten. Und das ist nur einer der Vorteile einer Pflegeimmobilie als Kapitalanlage.

Nehmen Sie jederzeit über unser Kontaktformular oder unter unserer kostenlosen Rufnummer Kontakt zu uns auf, wir informieren Sie gern:
0800 950 980 8