Senioren-WG gründen

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Für Senioren ist die Wohnform der Wohngemeinschaft ein Gewinn. Besonders im hohen Alter fühlen sich viele Menschen einsam oder haben aus gesundheitlichen Gründen kein gutes Gefühl mehr dabei, alleine zu wohnen. Senioren-WGs bieten eine familienähnliche Gemeinschaft, aber mit gleichaltrigen Mitbewohnern, die alle ähnliche Bedürfnisse haben. Andererseits müssen Wohnung oder Haus gewisse Voraussetzungen erfüllen, die Mitbewohner müssen zueinander passen und bei pflegebedürftigen Mitbewohnern stellen sich noch weitere Fragen. Die Senioren-WG wird grundsätzlich jedoch sogar von der Politik gefördert und es könnte sogar künftig Geldleistungen geben.

Senioren-WG gründen?

Eine Senioren-WG ist für viele ältere Menschen zunächst eine neue Idee. Sie kennen diese Wohnform womöglich nur von den studierenden Enkelkindern, sie selbst aber haben immer entweder allein oder mit Verwandten gelebt. Wer lieber seine Ruhe haben will, braucht über eine Senioren-WG auch nicht weiter nachzudenken – viele ältere Leute sind aber sehr kontaktfreudig. Das ist Voraussetzung für die Wohngemeinschaft. Weiterhin müssen die interessierten Mitbewohner wirklich zueinander passen. Im Alter ändern sich Gewohnheiten nicht mehr und jeder Mitbewohner sollte seine Gewohnheiten auch ausleben dürfen. Die anderen WG-Mitglieder sollten einen ähnlichen Alltag leben. Wenn alle ähnliche Vorstellungen vom Zusammenleben, dem gemeinsamen Lebensmitteleinkauf, der Reinigung der Wohnung oder des Hauses sowie der Gestaltung eines gemeinsamen Alltags haben, spricht nichts gegen die Gründung einer Senioren-WG. In vielen Fällen lohnt es sich auch die Anstellung einer Haushaltshilfe in Betracht zu ziehen.

Achtung: Senioren-WG oder Pflegeheim?

Manche Senioren-WGs bestehen aus pflegebedürftigen älteren Menschen und geben ihnen die Sicherheit, dass immer jemand da sein wird. Seien es die Mitbewohner, die im Bedarfsfall Hilfe holen können, oder auch eine Pflegekraft, die für diese Wohngemeinschaft ausgesucht wurde. Unter diesen Voraussetzungen kann die Senioren-WG als Alten- und Pflegeheim eingestuft werden, wenn sie den Zweck haben, allen Bewohnern eine pflegerische Vollversorgung zukommen zu lassen. Da solche Senioren-WG nicht die Anforderungen an ein Heim erfüllen, müssten sie vorzeitig wieder aufgelöst werden. Das ist in der Praxis tatsächlich schon so passiert. Umgehen kann man das jedoch, wenn mindestens ein Mitbewohner keine Pflegestufe hat oder kein Pfleger in Vollzeit für die Senioren-WG zuständig ist.

Wohngruppe, betreute Hausgemeinschaft oder Senioren-WG?

Eine Senioren-WG ist immer eine private Angelegenheit. Mehrere ältere Menschen haben sich freiwillig zusammengeschlossen und eine eigene Vereinbarung darüber getroffen, wie sie zusammenwohnen wollen. Dazu gibt es aber auch Alternativen. In Wohngruppen beispielsweise wohnen kleine Gruppen älterer Bewohner zusammen, jeder hat aber sein eigenes Zimmer und es gibt Gemeinschaftsräume für gemeinsame Aktivitäten wie Spielenachmittage. Einen Pfleger gibt es in der Wohngruppe meist nicht. Anders ist das in der betreuten Hausgemeinschaft, die für pflegebedürftige Menschen gedacht sind. Unter Umständen sind manche Mitbewohner sogar jünger. Auch hier hat jeder ein eigenes Zimmer und es gibt den Gemeinschaftsraum. Bei einer Senioren-WG haben die Mitbewohner es selbst in der Hand, wie sie die Wohnräume gestalten und wie sie zusammenleben wollen. Bei Wohngruppen und betreuten Hausgemeinschaften ist das anders, teilweise übernimmt das die Projektleitung. Wer im Alter selbstbestimmt und doch nicht alleine wohnen will, entscheidet sich deswegen gerne für die Senioren-WG.

Förderung für Senioren-WGs: Was ist möglich?

Die Senioren-WG erweist sich als eine so gut funktionierende und gesellschaftlich wertvolle Idee, dass sie auch von der Politik gefördert wird. Besonders Senioren-WGs mit pflegebedürftigen Mitbewohnern können Geldleistungen schon heute bekommen. Wenn mindestens drei Mitbewohner pflegebedürftig sind, also mindestens Pflegestufe 1 haben, dann kann jeder Bewohner 200€ monatlich zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen beantragen. Gedacht sind sie zur Bezahlung einer Pflegefachkraft, die die ambulante Betreuung übernimmt. Die Pflegekraft suchen sich die Bewohner selbst aus. Falls der Wohnraum barrierefrei gestaltet werden muss, kann eine Senioren-WG auch hier Leistungen beantragen. Derzeit gibt es maximal 10.000€ pro Wohngemeinschaft für solche Maßnahmen. Der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr möchte sogar künftig so weit gehen, einer Senioren-WG mit pflegebedürftigen Mitbewohnern künftig bis zu 3400€ monatlich zur Verfügung zu stellen, die sie in ambulante Pflegeleistungen investieren können.

Welche Immobilien eignen sich für die Senioren-WG?

Apropos Umbaumaßnahmen… nicht jede Wohnung oder Haus eignen sich gut für eine Senioren-WG. Die Altbauwohnung im vierten Stock ohne Lift, auf die sich auch gleich mehrere Studenten-WGs beworben haben, sollte ihnen besser überlassen werden. Selbst, wenn die derzeitigen Mitbewohner im Moment alle noch fit und agil sind, kann sich das im Alter von heute auf morgen ändern. Und dann braucht es die richtige Wohnumgebung für sie. Auf folgende Merkmale sollte eine Senioren-WG achten, wenn sie sich auf die Suche nach einer Wohnung oder einem Haus begibt:

  • ebenerdige Dusche oder die Möglichkeit, Dusche, Bad und WC barrierefrei aufzurüsten
  • keine engen Räume oder Türschwellen in der Wohnung (diese sind für Rollstuhlfahrer schwierig)
  • Möglichkeit, Regale, Schränke, etc. niedrig aufzuhängen
  • breite Türen
  • Erdgeschosswohnung oder Wohnung mit Aufzügen (am besten mit mehreren, falls einer ausfällt)
  • zentrale Lage mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr
  • Läden des täglichen Bedarfs und Hausärzte in der Nähe