Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen

Inhalt

  1. Was bedeutet zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen?
  2. Menschlicher Wert der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
  3. Anspruch und Vergütung der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
  4. Die richtigen stationären Pflegeeinrichtungen mit individueller zusätzlicher Betreuung und Aktivierung in finden

Zur Verbesserung der Lage von Pflegebedürftigen hat der Gesetzgeber in Deutschland bereits einige Pflegereformen vorangetrieben und durchgesetzt. Zuletzt gilt seit 01.Januar 2022 eine Reform, die die Eigenanteile der Kosten einer vollstationären Pflege entlasten soll. Auch bezüglich der medizinischen und pflegerischen Betreuung kommt es immer wieder zu Erneuerungen und Verbesserungen.

So hat jede pflegebedürftige Person Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung in voll- und teilstationären Einrichtungen, die über die rein notwendige – pflegegradabhängige – Versorgung hinausgehen.

Was bedeutet zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen?

Im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II, 2017) ist es zur Anerkennung des besonderen Wertes zusätzlicher Betreuung und Aktivierung für Pflegebedürftige gekommen. Es steigert die Individualität, also das Berücksichtigen individueller Bedürfnisse von Pflegebedürftigen, es ermöglicht teilweise erst spezifisch zugeschnittene Pflege und Versorgung.

 

Mit zusätzlicher Betreuung und Aktivierung sind u.a. folgende Aktivitäten benannt:

  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Bewegung und Tanz
  • Handwerkliche oder musikalische Beschäftigung (basteln, malen, Musik hören oder selbst produzieren, singen)
  • Leichte Arbeit in Gärten oder Küchen (kochen, backen, sähen)
  • Gesellschaftsspiele: Karten- und Brettspiele, Bewegungsspiele
  • Lesen und Vorlesen
  • Besuch kultureller oder religiöser Veranstaltungen (Stadtteilfeste, Sportveranstaltungen, Gottesdienste)
  • Fotoalben erstellen und durchblättern

 

Diese Aktivitäten werden von dafür eigens angestellten Betreuungskräften initiiert, betreut, begleitet und für die Pflegebedürftigen sicher vermittelt.

Pflegeheim

Menschlicher Wert der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen

Pflegebedürftige müssen nicht nur mit den eigenen Einschränkungen und oft ungewohnter Hilfsbedürftigkeit umgehen lernen, sondern auch Verluste bewältigen. Die Verluste der eigenen Autonomie sowohl bezüglich der Unterbringung (bspw. Wegzug aus dem eigenen zu Hause), der eigenen Versorgung als auch bezüglich sozialer Interaktionen oder eben auch die einsetzende und sich steigernde körperliche Gebrechlichkeit machen den meisten Menschen zunächst zu schaffen.

Gerade für alte und pflegebedürftige Menschen ist der Erhalt von Lebensfreude also existenziell wichtig. Die Aufrechterhaltung und Ermöglichung sozialer Teilhabe, menschliche Zuwendung und Aktivierung in einer sozialen Gruppe steigert diese maßgeblich.

Pflegebedürftige erfahren so nach wie vor bestehenden Wert ihres Daseins, empfinden sich nicht mehr nur als Last oder Belastung Angehöriger, fremd und übersehen in rein pflegerischer Versorgung, sondern als zugehörig und erleben ihr Tun als sinnstiftend über körperliche Leistungsfähigkeit hinaus.

Sport in Pflegeimmobilien

Anspruch und Vergütung der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen

„Jeder Mensch in voll- oder teilstationärer Pflege hat einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die Art und Schwere der Pflegenotwendigkeit notwendigen Versorgung hinausgeht“, so steht es im § 43b des elften Sozialgesetzbuches (§ 43b, SGB XI). Unter der Maßgabe, dass die Betreuungs- und Aktvierungstätigkeit einer Versicherungspflicht unterliegt, also Zusatz-Betreuende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, wird die Bezahlung der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung von den Pflegekassen direkt an die Einrichtung geleistet, die die Betreuenden beschäftigt. Kranken- und Pflegekassen berechnen hier eine Vollzeitkraft für zwanzig pflegebedürftige Personen.

Pflegebedürftige dürfen laut Sozialgesetzbüchern mit den Vergütungszuschlägen, die die Pflegekassen zu leisten haben, weder teil- noch ganz belastet werden. Die Abrechnung erfolgt über die Einrichtung, die die zusätzliche Betreuung und Aktivierung teil- oder vollstationär anbietet.

Die richtigen stationären Pflegeeinrichtungen mit individueller zusätzlicher Betreuung und Aktivierung in finden

Zur Altersvorsorge gehört nicht nur die Wahl der richtigen Zusatzversicherung zur Bewältigung von Eigenanteilen, sondern auch die Selbstbestimmung Ihrer zukünftigen altersgerechten und würdevollen Unterkunft mit Ihnen entsprechenden zusätzlicher Betreuung und Aktivierung, aber auch anderen Zusatzleistungen, die Ihr Wohlbefinden auch im hohen Alter erhalten. In Pflegeimmobilien zu investieren, lohnt nicht nur als Kapitalanlage, sondern insbesondere in Hinblick auf das eigene Alter, die mögliche zukünftige Pflegebedürftigkeit.

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich Pflegeimmobilien sind wir Ihr kompetenter Berater für die Absicherung Ihres Lebensabends mit der richtigen Pflegeimmobilie. Jeder Mensch hat andere Bedürfnisse, Vorstellungen, Möglichkeiten: nach Ihren persönlichen Vorgaben finden wir genau die Pflegeimmobilie, die Ihren Ansprüchen gerecht wird und ihren Vorstellungen entspricht.