Bevorzugtes Belegungsrecht

Die Eigennutzung einer Pflegeimmobilie ist bei den meisten Objekten ausgeschlossen, da die Immobilie normalerweise bereits belegt ist und der Pflegebedürftige nicht aus der Wohnung verwiesen werden darf.

Es gibt allerdings das „Bevorzugte Belegungsrecht“, welches aussagt, dass der Betreiber dem Eigentümer einen Platz an oberster Stelle einer Warteliste anbieten kann. Somit erhält der Eigentümer den nächsten freien Pflegeplatz, was in den meisten Fällen auch für die nächsten Angehörigen des Eigentümers gilt.