Dach und Fach

Der Begriff „Dach und Fach“ wird in der Baubranche üblicherweise in Zusammenhang mit dem Thema Instandhaltung benutzt. Dabei wird geregelt, welche Kosten vom Vermieter und welche vom Mieter übernommen werden müssen. Die genaue Definition wird von den meisten Bauträgern in die Verträge übernommen.

Dach

  • Dachkonstruktion, einschließlich Nebendächer und Vordächer
  • sämtliche Dacheindeckungen
  • Dachterrassen inkl. Abdichtung (das Obermaterial einer Dachterrasse gehört nicht hierzu)

Fach

Zum Teilbereich des Fachs zählen alle fest mit dem Gebäude verbundenen Dinge wie z.B. Wände, Versorgungsleitungen, Entsorgungsleitungen, Heizungsanlage, Fenster, Aufzug, Außentüren, Verglasung und sonstige Einrichtungen, die allen Eigentümern und Bewohnern zugänglich sind.
Aus diesem Bereich ausgenommen sind allerdings Reparaturen und Instandsetzungen, die auf einen allgemeinen Verschleiß durch die Nutzung zurückzuführen sind.