Grundsteuer

In Deutschland wird die Grundsteuer auf das Eigentum an Grundstücken (Substanzsteuer) und deren Bebauung erhoben. Diese ist durch das Grundsteuergesetz (GrSTG) geregelt.

Erhoben wird die Grundsteuer von den Kommunen (Gemeinden, Städte). Mit Hilfe des individuellen Hebesatzes kann der Einheitswert der Steuer erhöht werden. Da sich Immobilien nur wenig verändern, ist die Grundsteuer eine recht beständige Steuer.

Als Mieter einer normalen Eigentumswohnung findet man die Grundsteuer meist in den Nebenkostenabrechnungen wieder. Bei Pflegeimmobilien wird die Grundsteuer in der Regel vom Eigentümer getragen. In seltenen Fällen wird sie auch vom Betreiber übernommen.