Pachtvertrag

Ein Pachtvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis zwischen zwei Parteien über eine Pachtsache, z.B. ein Grundstück. Dabei stellt eine Partei den Verpächter und die andere Partei den Pächter dar. Der Verpächter gewährt dem Pächter die Nutzung der Pachtsache über einen vertraglich festgelegten Zeitraum. Dabei darf der Pächter auch über alle Erträge verfügen, die aus dem Gebrauch der Pachtsache gewonnen wurden. Im Gegenzug hat der Pächter einen vereinbarten Pachtzins an den Verpächter zu entrichten.

Der Unterschied zwischen einem Mietvertrag und einem Pachtvertrag ist nicht immer leicht zu bestimmen. Ein wichtiges Merkmal des Pachtvertrages ist aber, dass der Pächter das Pachtgut uneingeschränkt wirtschaftlich nutzen und dabei den erwirtschafteten Gewinn vollständig behalten darf. Lediglich der vereinbarte Pachtzins ist an den Verpächter zu zahlen.

Laufzeit und Kündigung von Pachtverträgen

Pachtverträge können von den Vertragsparteien zeitlich befristet werden. Beträgt die Dauer allerdings mehr als drei Jahre und eine Partei fragt eine Forstsetzung des Verhältnisses an, so verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (sofern die Anfrage nach einer Frist von drei Monaten nicht beantwortet wird). Unbefristete Pachtverträge können ordentlich mit einer effektiven Kündigungsfrist von zwei Jahren gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungen mit sofortiger Wirkung sind ebenfalls möglich, z.B. bei Tod einer der Vertragspartner.

Spezielle Pachtverträge

Bei einem Landpachtvertrag, welcher den Gebrauch von Grundstücken regelt, ist man als Pächter dazu verpflichtet, das Grundstück während der Pachtzeit auch wirtschaftlich zu nutzen und nicht brachliegen zu lassen. So wird eine Verschwendung von Grundstücken verhindert.

Eine Gaststättenpacht bezieht sich auf die Verpachtung von Gebäuden zur Nutzung von gastronomischen Einrichtungen darin. Diese Verträge sind oft kombiniert mit Lieferverträgen, die die Belieferung durch Bier von den Brauereien regeln.

Es gibt noch weitere Sonderpachtverträge, darunter auch Fischerei- und Jagdpachten, in denen es um das Recht aufs Jagen und Fischen geht, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.