Verwalter

 

Ein Verwalter wird vom Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft gewählt und kümmert sich um die Verwaltung von vermieteten Immobilien.

Dabei verwaltet und prüft er die eingehenden Mieten/Pachtzahlungen und Instandhaltungsrücklagen. Indexierungsvereinbarungen im Pachtvertrag werden ebenso vom Verwalter überwacht sowie die Koordinierung benötigter Instandhaltungsmaßnahmen. Der Verwalter erstellt die Jahresabrechnungen und stellt Wirtschaftspläne auf. Außerdem ist er für die Qualitätskontrolle des Pflegeheims zuständig.

Einmal im Jahr erfolgt eine Eigentümerversammlung, bei der wichtige Themen wie Instandhaltungsmaßnahmen und der Wirtschaftsbericht des Pflegeheims besprochen werden. Eigentümer, die nicht selbst daran teilnehmen können, dürfen sich durch den Verwalter vertreten lassen. Sämtliche Ergebnisse und Abstimmungen werden in einem Protokoll festgehalten und allen Eigentümern zugesandt.

Bei Pflegeimmobilien wird die Verwaltung oft von sogenannten Treuhändern übernommen. Da die Hauptaufgaben, wie Instandhaltungsmaßnahmen, Pachtverwaltung usw. vom Betreiber übernommen werden, reicht für die kleinen Verwaltungsaufgaben ein solcher Treuhänder völlig aus.