Barrierefreies Bad

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Schon bevor mit zunehmenden körperlichen Einschränkungen zu rechnen ist, die auch bei Gesundheit mit steigendem Alter einhergehen können, ist es von Vorteil, sich über seniorengerechte Umbauten im eigenen Heim zu informieren. Zum Thema barrierefreies Bad möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick bieten.

Barrierefrei, was heißt das eigentlich?

Zum Stichwort ‚Barrierefreiheit’ fallen den meisten Menschen zunächst Rampen statt Treppen ein, breitere Türen oder auch die Absenkbarkeit von Zugängen zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Über diese konkreten Beispiele hinaus bedeutet Barrierefreiheit den generellen Zugang zu Bauwerken/ Verkehrsmitteln/ Kunst- und Kultureinrichtungen, öffentlichen Plätzen und Dienstleistungen ohne dass fremde Hilfe benötigt wird.
Diese übertragene Bedeutung gilt ganz konkret auch für ein barrierefreies Bad. Nicht nur das Betreten des Bades, sondern auch die Nutzung aller Funktionen eines Bades (Körperpflege/ Hygiene/ Toilettengang), sollten ohne fremde Hilfe möglich sein.
Ein barrierefreies Bad sollte es einem Menschen ermöglichen, in seinem gewohnten Umfeld alt zu werden und auch bei eingeschränkter Mobilität möglichst lange selbstständig zu leben.

Barrierefreiheit schafft Vorteile für alle Beteiligten

Nicht nur selbst betroffene Menschen, die in ihrer Mobilität oder Eigenständigkeit eingeschränkt sind, erfahren durch einen Umbau in ein barrierefreies Bad eine Steigerung der Lebensqualität und die Möglichkeit, länger im eigenen Zuhause verbleiben zu können. Auch pflegende Angehörige oder Pflegepersonal sind Nutznießer eines barrierefreien Bades.
Die Zeit, in der Pflegebedürftige selbstständig das Bad benutzen können, bleibt den Pflegenden, um andere Aufgaben zu erledigen oder ggf. eine kurze Pause im anstrengenden Pflegealltag genießen zu können.

Mit der Vorbereitung auf das Alter kann man nie zu früh beginnen, um im Fall der Fälle die richtigen Informationen direkt zur Hand zu haben.
Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner zum altersgerechten Wohnen und zu Pflegeimmobilien. Sprechen Sie uns zu Fragen, welche Wohnform für Sie die interessanteste ist, welche Kapitalanlage für Sie die lohnendste ist, gerne an, wir beraten sie kompetent in allen Fragen zur Pflegeimmobilie. Sie erreichen uns unter unserer gebührenfreien Nummer:

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Was ist für ein barrierefreies Bad zu beachten?

Wichtig ist zunächst ein Grundriss, der viel Bewegungsraum lässt. Durch geschickte Planung kann auch der Grundriss eines –in alten Häusern oft- kleinen Bades großzügiger gestaltet werden. Hilfreich sind Dreh- oder Schiebetüren, unerlässlich eine schwellenlose Tür. Halte- und Stützgriffe in verschiedenen Positionen erleichtern jeden Positionswechsel. Nicht zu mißachten ist die Farbgebung, Kontraste helfen Menschen mit eingeschränkter oder nachlassender Sehkraft sich weiterhin selbstständig zu orientieren.

Im Einzelnen empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  • Die Dusche wird durch einen schwellenlosen Eingang barrierefrei, mit Hilfe eines Duschsitzes wird die Selbstständigkeit auch für Rollstuhlfahrer gewährt. Rutschhemmende Bodenbeläge verbessern Stand und Halt des Pflegebedürftigen.
  • Eine Badewanne kann sowohl durch einen Badewannenlift, als auch durch aufblasbare Sitzkissen barrierefrei gestaltet werden. In Badewannen können auch Türen eingebaut werden, sollte die Wanne nicht aufgegeben werden wollen. Es empfähle sich aber immer auch eine Sitzbadewanne oder der Umbau einer Wanne zur Dusche.
  • Das Waschbecken sollte durch Unterfahrbarkeit der Barrierefreiheit dienen, dafür sollten Ablageflächen um das Waschbecken herum geschaffen werden. Außerdem erweisen sich Einhebelmischbatterien als sehr hilfreich, niedrig angebrachte Spiegel erleichtern die eigene Pflege.
  • Die Toilette muss in den meisten Fällen erhöht werden, um das Hinsetzen und Aufstehen zu erleichtern, oder von einem Rollstuhlfahrer leichter benutzt werden zu können.

Barrierefrei ist nicht das gleiche, wie rollstuhlgerecht

Damit ein barrierefreies Bad auch rollstuhlgerecht wird, sind einige DIN-Vorgaben zu beachten.
Barrierefrei ist ein Bad mit Bewegungsflächen von 1,20m x 1,20m, rollstuhlgerecht wird es erst durch eine Bewegungsfläche von 1,50m x 1,50m.
Die Tür zum barrierefreien Bad muss 80cm lichte Durchgangsbreite haben und 2,05m lichte Durchgangshöhe. Damit der Zugang auch rollstuhlgerecht wird, muss die Durchgangsbreite bei gleichbleibender Durchgangshöhe zu 90cm erweitert werden.
Die Toilette betreffend reicht für die Barrierefreiheit ein Abstand zu Wänden oder anderen Sanitärobjekten von 20cm, um rollstuhlgerecht zu sein, gelten folgende Maße: auf einer Seite müssen 90cm Bewegungsfreiheit geschaffen sein, der Abstand zur Wand/ anderen Sanitärbereichen muss 30cm betragen und die Sitzhöhe muss 46 – 48cm lauten.
Waschbecken sind barrierefrei, wenn sie unterhalb frei stehen, rollstuhlgerecht werden sie erst mit folgenden Spezifikationen: Der freie Rau für die Beine muss 90cm breit und 55cm tief sein, die Unterfahrbarkeit muss 67cm betragen. Die Einbauhöhe liegt bei max. 80cm, der Kniefreiraum in der Tiefe steht mit 30cm fest.

Barrierefreies Bad – was bedeutet das finanziell? 

Wir können die Kosten für ein barrierefreies Bad leider nicht konkret beziffern, weil die entstehenden Kosten vom bereits vorhandenen Raum und seinem Interieur abhängt. Muss der Raum erweitert werden, die Sanitäranlagen umgesetzt werden entstehen deutlich höhere Kosten, als wenn nur einige Haltegriffe installiert werden müssen.

Allerdings kann man sich für den Umbau in ein barrierefreies Bad unterstützen lassen. 
Einerseits ist es möglich, bei der KfW-Bank über das KfW-Zuschussportal einen Zuschuss oder einen günstigen Kredit zu bekommen. Die Programme 159 und 455 unter dem Titel „Altersgerecht Umbauen“ bieten Kredite von 6.250€ bis zu 50.000€ an. Programm 155 (ab 0,75% effektiver Jahreszins) ermöglicht einen Kredit bis zu 50.000€, wobei der Antragsteller Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie/ Eigentumswohnung sein muss, Ersterwerber einer sanierten Immobilie/ Eigentumswohnung oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Bei Programm 455 handelt es sich bei bis zu 6.250€ (bis zu 12,5% der förderfähigen Kosten) um einen Zuschuss. Hierfür qualifiziert man sich als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses (max. 2 Wohneinheiten), Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder als Mieter und hat die Zustimmung des Vermieters.
Außerdem kann man bei der Pflegekasse um Zuschüsse ansuchen, bei der Pflegeversicherung lassen sich bis zu 4.000€ beantragen.
Für festgelegte Anschaffungen kann auch mit Hilfe einer ärztlichen Verschreibung bei der Krankenkasse um Unterstützung gebeten werde. Gegeben sein muss nur, dass es sich um anerkannte Hilfsmittel, wie z.B. Haltegriffe oder Erhöhung des Toilettensitzes, handelt.

Zusätzlich lohnt sich immer ein Blick auf Förderungsprogramme der Länder und/ oder Kommunen, sowie der Sozialhilfeträger. Gerade wenn man auf Sozialgelder angewiesen ist, bieten diese oft Hilfen zum Umbau der Wohnumgebung an.

Hilfe vor Ort

Bedenken Sie, dass Sie Umbaumaßnahmen immer erst beginnen sollten, wenn Sie sich über Förderungen und Beihilfen informiert haben. Einmal begonnene Umbauten werden in den meisten Fällen nicht mehr unterstützt, Anträge müssen immer vor Baubeginn gestellt werden.
Informationen dazu erhalten Sie immer von örtlichen Wohnberatungen, regionalen Pflegestützpunkten und Verbraucherzentralen.