Pflegebedürftigkeit: Definition und Feststellung

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Inhalt

Gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit

Laut dem Bundesgesundheitsministerium umfasst der Begriff „Pflegebedürftigkeit“ alle Menschen, die aufgrund von Beeinträchtigungen in ihrer Gesundheit, Selbstständigkeit oder geistigen Fähigkeiten auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Diese Beeinträchtigungen können sowohl körperlicher, geistiger als auch psychischer Natur sein und in jedem Lebensabschnitt auftreten. Menschen, die pflegebedürftig sind, können gesundheitliche Belastungen, körperliche Unselbstständigkeit oder psychische Überforderung nicht mehr alleine bewältigen.

Bedingungen für Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit wird erst dann anerkannt, wenn diese Beeinträchtigungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten festgestellt oder prognostiziert werden können und einer bestimmten Schwere entsprechen, wie in § 15 Sozialgesetzbuch XI definiert. Vorübergehender Bedarf an Pflege, zum Beispiel aufgrund eines Unfalls und der Nachsorge, fällt nicht unter den Begriff der Pflegebedürftigkeit.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch andere autorisierte Gutachter festgestellt. Da Pflegebedürftigkeit selten isoliert körperlich, geistig oder psychisch auftritt, erfolgt die Feststellung oft durch interdisziplinäre Teams. Die Kriterien für Pflegebedürftigkeit sind genau definiert, sodass bei Feststellung der Bedürftigkeit sofort der entsprechende Pflegegrad bestimmt werden kann. Dies ermöglicht den sofortigen Anspruch auf Leistungen der Pflege- und Sozialkassen.

Kriterien der Feststellung

Die Gutachter der Pflegekassen oder des MDK berücksichtigen ärztliche Gutachten, Entlassungspapiere von Krankenhäusern und andere relevante Dokumentationen. Die Begutachtung umfasst folgende Beobachtungen, die bewertet und addiert werden:

  1. Mobilität: Fähigkeit, sich selbstständig zu bewegen, Treppen zu steigen, etc.
  2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten: Verständnis und Ausdruck, Orientierung in Raum und Zeit, Risikoerkennung.
  3. Psyche und Sozialverhalten: Verständnis und Akzeptanz der Pflege, psychische Konstitution.
  4. Selbstversorgung: Fähigkeit zur Körperpflege, Ankleiden, Hygiene.
  5. Umgang mit und Wahrnehmung des eigenen Zustandes: Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Therapiewahrnehmung.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Tagesablauf, soziale Interaktionen.

Die Punktevergabe in diesen Bereichen bestimmt den Pflegegrad, der wiederum die Höhe der Leistungen beeinflusst.

Leistungen ohne Pflegegrad

Menschen, die Pflege benötigen, jedoch noch nicht einem der fünf Pflegegrade entsprechen, können trotzdem Pflegeleistungen über die Krankenversicherung erhalten. Kurzzeitige Pflegebedürftigkeit, etwa nach einem Unfall, kann durch ambulante Pflegedienste oder stationäre Versorgung abgedeckt werden. Hierbei fällt nur der übliche Eigenanteil an, der auch bei Krankenhausaufenthalten vom Patienten selbst zu tragen ist.

Feststellungsprozess der Pflegebedürftigkeit

Der Prozess beginnt mit einem Antrag an die Pflegekasse, der schriftlich oder telefonisch gestellt werden kann. Die Pflegekasse beauftragt den MDK und fordert alle relevanten medizinischen Dokumente an. Ein Gutachter des MDK prüft den Patienten zu Hause und dokumentiert die Ergebnisse, die dann von der Pflegekasse bewertet werden. Der Bescheid über die Anerkennung oder Ablehnung des Antrags wird dem Patienten schriftlich mitgeteilt.

Bedeutung von altersgerechtem Wohnen und Pflegeimmobilien

Im Falle von Pflegebedürftigkeit spielt die Wohn- und Lebenssituation eine wichtige Rolle. Altersgerechtes Wohnen und Pflegeimmobilien sind daher zentrale Themen. Wenn Sie Fragen zu geeigneten Wohnformen oder lohnenden Kapitalanlagen in Pflegeimmobilien haben, bieten wir umfassende Beratung an. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder die gebührenfreie Nummer 0800 – 950 980 8.

Altersgerechtes Wohnen

Altersgerechtes Wohnen umfasst verschiedene Wohnkonzepte, die speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind. Diese Konzepte beinhalten barrierefreie Wohnungen, seniorengerechte Einrichtungen und Pflegewohngruppen. Ziel ist es, den Bewohnern ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Lebensqualität zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem barrierefreie Zugänge, ebenerdige Duschen, breite Türen für Rollstuhlfahrer und rutschfeste Böden.

Pflegeimmobilien als Kapitalanlage

Pflegeimmobilien bieten nicht nur eine sichere Wohnmöglichkeit für Pflegebedürftige, sondern auch attraktive Investitionsmöglichkeiten. Sie zeichnen sich durch langfristige Mietverträge, staatliche Refinanzierung und eine steigende Nachfrage aufgrund des demografischen Wandels aus. Investoren profitieren von stabilen Mieteinnahmen und einer relativ sicheren Wertentwicklung. Bei Fragen zu Pflegeimmobilien als Kapitalanlage stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Vorteile von Pflegeimmobilien

  • Langfristige Mietverträge: Pflegeimmobilien haben in der Regel Mietverträge mit langen Laufzeiten, die für stabile Einnahmen sorgen.
  • Staatliche Unterstützung: Viele Pflegeeinrichtungen erhalten staatliche Förderungen, was die Refinanzierung sichert.
  • Hohe Nachfrage: Durch den demografischen Wandel steigt die Nachfrage nach Pflegeplätzen kontinuierlich, was Pflegeimmobilien zu einer zukunftssicheren Investition macht.
  • Wertsteigerung: Pflegeimmobilien haben aufgrund der steigenden Nachfrage und der staatlichen Unterstützung ein hohes Potenzial für Wertsteigerung.

Pflegegrade und ihre Leistungen

Die Pflegegrade sind in fünf Stufen unterteilt, die die Selbstständigkeit der betroffenen Personen und deren Bedarf an Unterstützung widerspiegeln:

  1. Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (12,5 bis unter 27 Punkte). Leistungen: Beratung, Entlastungsbetrag von 125 EUR monatlich.
  2. Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (27 bis unter 47,5 Punkte). Leistungen: Pflegegeld von 332 EUR, Pflegesachleistungen von 689 EUR monatlich.
  3. Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (47,5 bis unter 70 Punkte). Leistungen: Pflegegeld von 545 EUR, Pflegesachleistungen von 1.298 EUR monatlich.
  4. Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (70 bis unter 90 Punkte). Leistungen: Pflegegeld von 728 EUR, Pflegesachleistungen von 1.612 EUR monatlich.
  5. Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 Punkten). Leistungen: Pflegegeld von 901 EUR, Pflegesachleistungen von 1.995 EUR monatlich.

Fazit

Pflegebedürftigkeit kann jeden Menschen in jedem Lebensabschnitt treffen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema und eine sorgfältige Planung können helfen, im Bedarfsfall schnell und gezielt die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Ob altersgerechtes Wohnen, Pflegeimmobilien als Kapitalanlage oder die Beantragung von Pflegeleistungen – wir stehen Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder für weitere Informationen über unser Kontaktformular oder die gebührenfreie Nummer 0800 – 950 980 8. Unser Ziel ist es, Ihnen bestmögliche Unterstützung und Beratung in allen Fragen zur Pflegebedürftigkeit und den damit verbundenen Themen zu bieten.