Von Pflegestufen zu Pflegegraden

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Von Pflegestufen zu Pflegegraden

Pflegegrade: Anforderung, Bedeutung, Förderung

2016/17 wurden die bis dahin bekannten Pflegestufen 0 bis 3 im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in fünf Pflegegrade umgewandelt.

Diese 5 Pflegegrade ergeben sich heute aus mehr Kriterien, als früher die vier Pflegestufen. So wird nicht mehr nur körperliche Versehrtheit oder Pflegebedürftigkeit  in die Begutachtung mit einbezogen, sondern auch die allgemeine Alltagskompetenz (z.B. im Falle von Demenz), psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen.

Warum statt Stufen nun Grade?

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde endlich Sorge getragen, dass eine Benachteiligung, die besonders Demenz- oder psychisch Kranke betroffen hat, endlich  ein Ende findet.

Zuvor hat meist nur die körperliche Versehrtheit oder Einschränkung in der Beurteilung der Pflegestufen Beachtung gefunden, die Menschen, die zwar körperlich noch recht agil und selbstständig sind, aber mit geistigen und psychischen Einschränkungen leben, massiv benachteiligt hat. Denn mit der Nicht-Anerkennung der Einschränkungen, die durch geistige und psychische Gebrechen verursacht wurden, war der Pflegebedarf vollständig privat zu leisten: mit der nicht zuteilbaren Pflegestufe, wurde natürlich auch kein Pflegegeld zuerkannt.

Neuer Name, neues Instrument

Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gibt es ein ebenso neues Prüfverfahren, das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Damit ermitteln Gutachter der Pflegekasse, wie selbstständig ein Antragsteller im Alltag noch ist und bestimmen danach den Pflegegrad.

Die Pflegegrade teilen sich wie folgt auf:
Grad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, Grad 2 umfasst schon eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit. Bei Grad 3 liegt eine schwere Beeinträchtigung vor und Grad 4 umfasst die schwersten Einschränkungen. Zuletzt kommt bei Grad 5 zur schwersten Beeinträchtigung noch eine besondere pflegerische Versorgung dazu.

In die Beurteilung fließen mit ein:

  • die Mobilität des Patienten zu 10 Prozent,
  • die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen zu 15 Prozent)
  • die Möglichkeit der Selbstversorgung zu 40 Prozent
  • Bewältigung/ selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen zu 20 Prozent
  • die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte zu 15 Prozent.