Welche Kosten sind bei vollstationärer Pflege nicht abgedeckt?
Bis 2021 hat es in Bezug auf den zu leistenden Eigenanteil bei vollstationärer Pflege eine Schieflage gegeben, die aus den mit dem Pflegegrad ansteigenden explodierenden Pflegekosten entstanden ist. Je höher der Pflegegrad, umso aufwendiger die Pflege – was in vielen Fällen aus finanziellen Sorgen und deshalb verweigerter Pflegegradbemessung, bzw. -anpassung oder -erhöhung zu Pflegemissständen geführt hat. Diese hat der Gesetzgeber durch einen einheitlichen Eigenanteil bei allen Pflegegraden nun behoben. Der Eigenanteil variiert seit 2021 nur noch je nach Einrichtung, aber nicht mehr nach Pflegegrad der Betroffenen. Die Kosten bei vollstationärer Pflege setzen sich so aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten der Pflegegrade 2 bis 5, den Kosten der Unterkunft, der Verpflegung und den Investitionskosten des Betreibers zusammen.
Eigenanteil bei vollstationärer Pflege
Die Pflegeversicherung zahlt als Teilkasko-Versicherung einen steigenden Leistungsbetrag, der vom Pflegegrad abhängt. Zusätzlich wird er der zeitlichen Dauer der Pflege angepasst. Seit 01. Januar 2022 ist die Pflegereform in Kraft getreten, die Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege weitreichend entlasten soll. Von 5 Prozent im ersten Jahr, über 25 Prozent im zweiten, trägt die Pflegekasse im dritten Jahr 45 Prozent und in den darauffolgenden 70 Prozent der pflegebedingten Kosten einer vollstationären Pflege. Pflegeheime finanzieren über diese Zuschüsse der Pflegeversicherung und dem EEE ca. 80% Personal- und ca. 20% Sachkosten.
Für Pflegebedürftige fallen aber zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil, der auch Ausbildungskosten enthält, Kosten für Unterbringung und Verpflegung, sowie Investitionskosten des Pflegeheimbetreibers an.
Nicht abgedeckte Kosten bei vollstationärer Pflege
Zur Feststellung des Eigenanteils werden zunächst die Gesamtkosten von Unterbringung, pflegerischer oder medizinischer Versorgung, Verpflegung, Ausbildungskosten, Investitionskosten, sowie gegebenenfalls Zusatzleistungen berechnet. Von diesen wird dann der Zuschuss der Pflegekasse abgezogen. Die daraus entstehende Differenz ergibt den vom Pflegebedürftigen zu leistenden Eigenanteil.
Zur Unterbringung und Verpflegung gehören neben der reinen Miete auch beispielsweise regelmäßige Reinigungskosten, zur Verpflegung auch diätetische Sonderansprüche usw.. Investitionskosten des Betreibers einer Pflegeimmobilie sind z.B. Anschaffungen oder Gebäudemiete, Modernisierungs- oder Ausbaumaßnahmen, Brand- oder Gebäudeschutz, die auf die Bewohner eines Alten- oder Pflegeheimes umgelegt werden dürfen. Die Höhe des privat zu zahlenden Eigenanteils hängt zusätzlich davon ab, welchen Komfort oder zusätzliche Dienstleistungen die Pflegebedürftigen beanspruchen wollen. Bezüglich des eigenen Lebensstandards und der Erwartungen an ein Ihren Ansprüchen gerechtes Leben in Alter oder Pflege sind Sie gut beraten, Sich mit den Angeboten der jeweiligen Heimbetreiber zu befassen. Diesbezüglich sind wir mit unserer Expertise jederzeit der richtige Ansprechpartner für Ihre Erwartungen und Möglichkeiten.
Wer leistet die nicht abgedeckten Kosten bei vollstationärer Pflege?
Der Eigenanteil bei den Kosten für vollstationäre Pflege ist zunächst vom Pflegebedürftigen selbst privat zu leisten. Kann er das nicht, springt das Sozialamt ein.
Dank diverser Gesetzesänderungen (Pflegestärkungsgesetz, Angehörigen Entlastungsgesetz, usw.) hat sich die Lage für Pflegebedürftige und deren Angehörige inzwischen deutlich gebessert. Im Fall einer finanzielle Schieflage oder gänzlicher Zahlungsunfähigkeit tritt immer das Sozialamt ein, um Pflegebedürftigen menschenwürdiges Altern und sachgerechte Pflege zu ermöglichen.
Nur wer über 100.000€ jährlich verdient, kann dazu verpflichtet werden, in direkter Linie pflegebedürftige Angehörige bei Leistung des Eigenanteils zu unterstützen.
Vorsorge zur Deckung der nicht abgedeckten Leistungen bei vollstationärer Pflege
Auch wenn einem das eigene Alter weit entfernt erscheint und eine mögliche Pflegebedürftigkeit verständlicherweise Angst macht, sollte man sich frühzeitig mit diesen Themen auseinandersetzen. Bei der Investition in eine Pflegeimmobilie als Kapitalanlage lohnt sich der genaue Blick gleich doppelt. Als Kapitalanlage bietet eine Pflegeimmobilie unschlagbare Vorteile in Form von guten Renditen, langen Mietverträgen und über die Sozialgesetzgeber sichere und indexierte Mieteinnahmen. Als eigene Altersvorsorge ist sie zusätzlich die beste Investition, die Sie tätigen können, weil Sie dank Belegungsvorrecht nicht nur für Sich selbst den Platz im Fall der Fälle beanspruchen können, sondern auch für Ihre Angehörigen.