Leistungen bei vollstationärer Pflege

Inhalt

  1. Welche Leistungen gibt es bei vollstationärer Pflege?
  2. Wer zahlt die Leistungen bei vollstationärer Pflege?
  3. Leistungen bei vollstationärer Pflege – Absicherung für Pflegebedürftigen und Kapitalanleger
  4. Sorgen Sie jetzt schon für die eigene Pflegebedürftigkeit vor!

Das eigene Alter, die eventuelle Pflegebedürftigkeit sind Themen, mit denen man sich nicht früh genug beschäftigen kann, auch wenn man solche Gedanken zunächst gern verdängen will. Es gibt dazu on- und offline eine Fülle an teils widersprüchlichen Informationen, bei denen man zuletzt überfordert das Handtuch werfen will. Wir stellen deshalb wichtige Informationen in unserem Pflegeratgeber zusammen, damit Sie Sich einen kurzen, aber sinnvollen Überblick verschaffen können.

Welche Leistungen gibt es bei vollstationärer Pflege?

Bei der vollstationären Pflege handelt es sich um einen zeitlich unbestimmten Aufenthalt in einem Pflege- oder Altersheim zu Zwecken der dauerhaften Pflege. Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegeversicherung pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen. Das bedeutet:

  • Aufwendungen für Betreuung (Versorgung, Unterhaltung, usw.)
  • Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen (Mobilisierung, medizinische Versorgung, usw.)

 

Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit (seit 2016 Pflegegrad, statt Pflegestufe) bedeutet das für den zu Pflegenden unterschiedliche Leistungen.

Zu den pauschalen Leistungen kommen für jeden Pflegegrad weitere Leistungen in Frage. Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125€ gibt es, wenn ein Angehöriger bei der Pflege und Versorgung hilft. Zu Pflegehilfsmitteln gibt es einen Zuschuss zum monatlichen Verbrauch in Höhe von bis zu 40€, außerdem wird ein Hausnotruf mit 25,50€ bezuschusst, die Installation desselben mit einmalig 10,49€.

 

Bei Wohnraumanpassungen in der eigenen Wohnung oder in Wohneinheiten in Alters- oder Pflegeheimen werden für jeden Pflegegrad je nach Maßnahme bis zu 4.000€ beigesteuert. Zusätzlich gibt es gegebenenfalls noch einen monatlichen Wohngruppenzuschuss von 214€, wenn die vollstationäre Pflege in einer solchen stattfindet.

Wer zahlt die Leistungen bei vollstationärer Pflege?

Die Leistungen bei vollstationärer Pflege variieren nicht nur in Bezug auf die Bundesländer oder Regionen, in denen sie stattfindet, sondern auch je nach Alters- oder Pflegeheim, Betreutem Wohnen oder Seniorenresidenz, in dem man seinen pflegerischen Wohnsitz unterhält. Es gibt eine Grundlage für die Vergütung ambulanter Leistungen, an die sich Pflegedienste leistungsgerecht halten müssen und die Bemessungsgrundsätzen (SGB XI, §§ 89, 90) entsprechen müssen, auch wenn sie im Rahmen vollstationärer Pflege stattfinden.

Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko-Versicherung. Pflegebedürftige haben also zusätzlich immer Eigenanteile für ihre vollstationäre Pflege zu leisten. Dazu gehören Unterkunftskosten, Verpflegung, aber auch anteilige Investitionskosten des jeweiligen Pflegeheimes, bzw. der Pflegeimmobilie, die sie bewohnen.

Für Beziehende von Arbeitslosengeld 2 oder auch Sozialhilfe werden die Eigenanteile gemäß Sozialgesetzgebung vom Sozialamt übernommen.

Pflegeheim Investitionskosten Einzelzimmer

Leistungen bei vollstationärer Pflege – Absicherung für Pflegebedürftigen und Kapitalanleger

Damit die Eigenanteile an Leistungen bei vollstationärer Pflege in Fällen von finanzieller Not oder plötzlicher monetärer Schieflage nicht an eventuell ebenfalls nicht zahlungsfähigen Angehörigen hängenbleiben, oder sogar der Bereitstellende der Pflegeimmobilie auf seinen Kosten sitzenbleibt, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass diese zuletzt immer vom Sozialamt übernommen werden. Das schützt natürlich in erster Linie die Pflegebedürftigen. Menschen wird so menschenwürdiges Altern und fachgerechte Pflege zugesichert.

Aber auch Investierenden in Pflegeimmobilien wird so die sichere Mietzahlung garantiert. Mietverträge für Pflegeimmobilien sind auf 20jährige Mietverhältnisse ausgelegt, werden so der demographischen Entwicklung gerecht, dass Menschen immer älter werden. Die Absicherung der Mietzahlungen erfolgt über das Sozialgesetzbuch, in dem auch ∂en Menschen Unterkunft und vollstationäre Pflege ermöglicht wird, die diese unverschuldet im Zweifel nicht mehr selbst aufbringen könnten.

Sorgen Sie jetzt schon für die eigene Pflegebedürftigkeit vor!

Das Alter oder auch die Pflegebedürftigkeit erscheint lange, wie eine Möglichkeit in weiter Zukunft, aber wie vieles im Leben kann auch das plötzlich schneller gehen, als man zunächst denkt. Die Investition in eine Pflegeimmobilie eignet sich nicht nur schon jetzt als Kapitalanlage, sie dient auch zur Absicherung des eigenen Lebensabends. Dank Belegungsvorrecht können Sie mit Ihrer Kapitalanlage für Sich einen Platz geschaffen, an dem Sie gepflegt werden, wie Sie es verdient haben. Wir begleiten Sie kompetent auf dem Weg zu Ihrer Pflegeimmobilie.

Betreuung im Alter