Betreutes Wohnen für Senioren

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Unter „Betreutes Wohnen“ versteht man eine eigene, barrierefreie und altersgerechte Wohnung, die mit einem sogenannten Betreuungsservice ausgestattet ist. „Betreutes Wohnen“ sind Wohnformen, die sich vorwiegend für Rentner, die in vielerlei Hinsicht selbständig den Tagesablauf meistern können, eignen. Dabei genießen die Bewohner aber die Sicherheit, schnell und zuverlässig Hilfe zu bekommen, sofern diese notwendig wird. Betreute Wohnungen sind altersgerecht ausgestattet und direkt in eine Wohnanlage integriert, sodass soziale Kontakte mit anderen Bewohnern möglich sind. Für Rentner zählt oft der Gedanke der Sicherheit, dass im Ernstfall Hilfe vorhanden ist. Während viele ältere Menschen das Pflegeheim ablehnen, kann sich aber ein Großteil mit der Betreuungsform der speziellen Wohneinrichtung anfreunden. Vor allem auch deshalb, weil hier das tägliche Leben – auf selbständiger Basis – möglich ist.

Welche Formen stehen zur Verfügung?

Entscheiden sich die Senioren für einen Umzug in eine betreute Wohnung, genießen sie den Vorteil zahlreicher Betreuungsleistungen, die vor Ort angeboten werden. Dabei muss im Vorfeld darauf geachtet werden, welche Serviceleistungen zur Verfügung stehen. Je nach Einrichtung, gibt es auch unterschiedliche Hilfestellungen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Kosten und angebotenen Leistungen im Vorfeld verglichen werden. Bei sämtlichen Einrichtungen gibt es den sogenannten „Grundservice“ und „Wahlleistungen“, die zusätzlich in Anspruch genommen werden können.

Das klassische Grundservice-Paket beinhaltet:

  • Regelmäßige Betreuung durch einen Berater bzw. Angestellten der Einrichtung
  • Festgelegte Sprechzeiten von den vor Ort befindlichen Betreuungskräften
  • Vermittlung sowie Organisation von Hilfsdiensten
  • Bereitstellung diverser Gemeinschaftsräume
  • Hausnotruf mit einer 24-Stunden-Bereitschaft
  • Kontaktförderungen zu anderen Mietern

Klassische Wahlleistungen sind:

  • Mahlzeiten-Service (Mittagstisch in der Anlage oder auch „Essen auf Rädern“)
  • Haustechniker für Reparaturdienste jeglicher Art
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Fahr- sowie Begleitservice zu Ärzten, Behörden oder Therapeuten
  • Hol- und Bringdienste
  • Pflegerische sowie therapeutische Hilfen („ambulante Hilfe“)
  • Diverse Angebote zur Freizeitgestaltung

Der Grundservice steht automatisch zur Verfügung; etwaige Wahlleistungen müssen – bei Notwendigkeit – „hinzugebucht“ bzw. dahingehend angefordert werden. Wahlleistungen müssen erst bei Inanspruchnahme bezahlt werden.

Eine Alternative zur Pflegeeinrichtung

In betreuten Wohnanlagen leben vorwiegend ältere Menschen, die noch in der Lage sind, ihre Haushaltsarbeit – zu großen Teilen – alleine führen zu können. Die Zusatzleistungen dienen in erster Linie dazu, dass das eigenständige Leben in der Wohnung erleichtert wird. Dabei beachten die Betreuer jedoch, dass noch vorhandene Fähigkeiten erhalten und mitunter gefördert werden. Mitunter kann natürlich auch der Fall einer Pflegebedürftigkeit eintreten. Ob der Bewohner die Anlage verlassen muss, ist in weiterer Folge von zwei Aspekten abhängig: Einerseits, welche Pflegebedürftigkeit gegeben ist und andererseits, ob ambulante Pflegedienste überhaupt – über Wahlleistungen – zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund sollte bei der Wahl der Einrichtung darauf geachtet werden, ob – sofern ein Pflegefall eintritt – ein Weiterleben in der Wohnung möglich ist oder nicht. Auch wenn Einrichtungen, die ambulante Pflegedienste zur Verfügung stellen, eine Spur teurer sind als jene, die auf diesen Service verzichten, empfiehlt es sich, zumindest eine Einrichtung zu wählen, die den Service anbietet.

Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Die Kosten sind unterschiedlich. Dabei richtet sich der Miet- oder Kaufpreis nach dem Wohnmodell, dem örtlichen Wohnungsmarkt, der Lage sowie auch möglichen Zusatzleistungen, die zwar nicht automatisch in Anspruch genommen werden müssen, aber mit der Zeit notwendig werden. Die Kosten liegen im Regelfall über dem ortsüblichen Niveau. Durchschnittlich muss man mit Mehrkosten von rund 20 Prozent – im Gegensatz zu einer normalen Wohnung – rechnen. Die Miete sowie Betreuungspauschale wird von den Bewohnern selbst bezahlt. Besteht eine Pflegebedürftigkeit, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der anfallenden Kosten für einen Pflegedienst.