Pflegezeitgesetz

Pflegezeitgesetz, Pflegheime und stationäre Pflege

Pflegezeitgesetz – Das wichtigste auf einen Blick

Wer pflegebedürftige Angehörige selbst betreuen möchte, kann das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) von 2015 für sich in Anspruch nehmen.

Was besagt das Pflegezeitgesetz?

Das Pflegezeitgesetz regelt die Möglichkeit, als werktätiger Angehöriger Zeit für die Pflege eines Familienmitgliedes in Anspruch nehmen zu können.
Gerade wer Vollzeit arbeitet, hat kaum Zeit für adäquate Pflege, die nicht nur zeitaufwendig sein kann, sondern auch kräftezehrend.

Seit 2015 wird durch das Pflegezeitgesetz geregelt, dass Sie Sich im Pflegefall kurze Auszeiten (1-10 Werktage) nehmen können oder sogar bis zu 6 Monate ganz oder teilweise von der Arbeitsstelle befreit werden können.

Was passiert, wenn die Zeitspanne nicht ausreicht?

Kombiniert man das Pflegezeitgesetz mit dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ist es möglich insgesamt bis zu 24 Monate freigestellt zu werden.

Die Kombination ist zeitlich nacheinander möglich, wenn der Pflegende in einem Betrieb mit mehr als 15 Angestellten arbeitet und der Arbeitgeber sich damit einverstanden erklärt.

Verstirbt der zu Pflegende, endet die Pflegezeit automatisch 4 Wochen nach Zeitpunkt des Todes. In allen anderen Fällen muss der Arbeitgeber einem früheren Ende der vereinbarten Pflegezeit zustimmen.

Was bedeutet eine Freistellung finanziell?

Dem Arbeitnehmer steht während der Freistellung keine Lohnfortzahlung zu, auch wenn er zumindest nicht gekündigt werden kann.

Um trotzdem finanziell abgesichert zu sein, kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesministerium für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten beantragt werden. 
Monatlich würde dann mindestens 50€ bis maximal zur Hälfte des fehlenden Nettogehaltes ausgezahlt.
Rückgezahlt wird das zinslose Darlehen dann in vereinbarten Raten ebenfalls monatlich.
Zur sozialen Absicherung zahlt während der Pflegezeit die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen die Sozialversicherung des pflegenden Angehörigen/Arbeitnehmers.

Auch hier wird deutlich, wie wichtig eine frühe Altersvorsorge ist und wie sehr sich gerade für solche Fälle die rechtzeitige Investition in eine Pflegeimmobilie lohnt. Derart abgesichert lässt es sich nicht nur beruhigter in die eigene Zukunft blicken, es lohnt sich auch in Hinsicht auf eventuell zu pflegende Angehörige.

Informieren Sie Sich bei uns unverbindlich über Ihre Investitionsmöglichkeiten: (gebührenfreie Hotline)

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