Pflegereformen zum Pflegegesetz

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Pflegereformen zum Pflegegesetz

Was tun bei einem Pflegefall in er eigenen Familie? Die Pflege der eigenen Angehörigen ist für die meisten Menschen mit starker Belastung durch Stress und vielen Abstrichen in nahezu allen Lebensbereichen verbunden. Um die Pflege durch Angehörige beispielsweise für Berufstätige möglich zu machen hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren einige zusätzliche Regelungen an den Start gebracht. Durch diese Pflegereformen sollen Beruf, Alltag und eben Pflege besser möglich gemacht und in Einklang gebracht werden.

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

2013 wurden vom Gesetzgeber mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) mehrere Vereinfachungen und positive Erweiterungen vor allem für pflegende Angehörige gestartet.
Es ist nun schneller möglich, z.B. Anschubfinanzierungen für ambulant betreute Wohnformen zu erhalten, der MDK sind aufgefordert, Begutachtungen aktueller oder zukünftiger Leistungsempfänger schneller durchzuführen und die soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen wurde verbessert.

Interessant wird das spätestens dann, wenn Sie für Sich oder Angehörige die richtige Wohnform im Alter finden wollen. Durch die Anschubfinanzierungen werden auch weniger konventionelle Wohnformen eher möglich.
Zur Pflegeimmobilie gehört ja nicht nur die Wohneinheit in einem Wohnheim oder das Zimmer in einem Pflegeheim, sondern auch das Mehrgenerationenhaus oder das betreute Wohnen von Senioren.

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

Bereits seit 2008 gibt es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, welches zum Jahr 2010 und 2012 für die Pflege durch Angehörige eine schrittweise Erhöhung des Pflegegeldes vorsieht. Auch Pflegesachleistungen und die ambulante Versorgung durch Pflegedienste wurden dadurch erhöht.

Außerdem sind in ganz Deutschland Pflegestützpunkte gegründet worden, die pflegende Angehörige ausführlich beraten sollen. Zusätzlich ist im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz festgelegt worden, dass ab 2015 alle drei Jahre die Pflegeleistungen an die Entwicklung der Lebenserhaltungskosten angepasst werden müssen.

Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Zwar gilt dieses Pflegeleistungsergänzungsgesetz schon seit 2002, trotzdem ist es wenigen ein geläufiger Begriff.

Dieses Ergänzungsgesetz bewirkte, dass Menschen, denen ehemals –aufgrund psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung- ein Pflegegrad 0 zugesprochen wurde, weil nur körperliche Einschränkungen tatsächlich Berücksichtigung fanden, endlich auch in der Einschränkung ihrer Alltagskompetenz anerkannt wurden.

Das Präventionsgesetz

Wie das Wort Prävention schon aussagt, wird im Präventionsgesetz seit 2016 festgesetzt, dass Kranken- und Pflegekassen pro Jahr bis zu 300 Mio. jährlich zur Prävention (Vorbeugung) und Gesundheitsförderung in Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und bei Arbeitgebern ausgeben dürfen.
Das bezieht sich allerdings nicht nur auf eventuell zu erwartende Pflegefälle oder im Alter auftretende Probleme, sondern auch auf die Förderung von Impfschutz und Früherkennungsmaßnahmen schwerer Krankheiten.

Das Hospiz- und Palliativgesetz

Im Hospiz- und Palliativgesetz wird seit 2016 die bessere Finanzierung der Betreuung und Begleitung von unheilbar Kranken geregelt. Tagessätze für die Palliativpflege wurden um 25% erhöht, Krankenkassen müssen statt 90% nun 95% der zuschussfähigen Kosten von Hospizen leisten, die restlichen 5% gehen zu Lasten der Hospize.

Außerdem haben alle Krankenversicherten einen Rechtsanspruch auf besondere Pflegedienste zur häuslichen Begleitung unheilbar kranker Menschen während ihrer letzten Lebensphase.

Pflegereformen und deren Auswirkung auf Pflegeimmobilien

Auch wenn die genannten Pflegereformen die Pflege durch Angehörige vereinfacht, reichen sie längst nicht aus, um den Bedarf an Pflege- oder Altersheimplätzen zu decken. Ein Großteil der Pflegebedürftigen Senioren hat schlicht nicht die Möglichkeit, die Pflege und Fürsorge in die Hände der eigenen Verwandten zu geben.

Als Besitzer einer Pflegeimmobilie, wie etwa einem Pflegeapartment oder einer Seniorenresidenz haben Sie zusätzlich zum Investment und der damit verbundenen Rendite einen weiteren Vorteil. Als Besitzer können Sie falls nötig Eigenbedarf anmelden und selbst einziehen. So haben Sie und Ihre Angehörigen Planungssicherheit für Ihren Lebensabend.

Welche Wohnform für Sie als Altersvorsorge oder aber eben auch als Kapitalanlage die richtige ist, finden wir mit Ihnen zusammen heraus. Melden Sie Sich gern unter unserer gebührenfreien Hotline bei uns:

0800 – 950 980 8