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Pflegeleistungen 2025: Alle Änderungen im Überblick

Zum 1. Januar 2025 steigen die staatlichen Pflegeleistungen in Deutschland um 4,5 %. Wer in eine Pflegeimmobilie investieren möchte oder bereits Angehörige pflegt, sollte jetzt genau hinsehen: Die neuen Pflegegrad-Leistungen 2025 bieten nicht nur höhere Beträge, sondern auch mehr Flexibilität bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Pflegegeld 2025

PflegegradPflegegeld bis 31.12.2024Pflegegeld ab 01.01.2025
2332 €347 €
3573 €599 €
4765 €800 €
5947 €990 €

Pflegesachleistungen 2025

PflegegradPflegesachleistung bis 31.12.2024Pflegesachleistung ab 01.01.2025
2761 €796 €
31.432 €1.497 €
41.778 €1.859 €
52.200 €2.299 €

Tages- und Nachtpflege 2025

Pflegegradbis 31.12.2024ab 01.01.2025
2689 €721 €
31.298 €1.357 €
41.612 €1.685 €
51.995 €2.085 €

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag steigt in den Pflegegraden 1 bis 5 auf 131 Euro.

Kurzzeitpflege

Pflegegradbis 31.12.2024ab 01.01.2025
2–51.774 €1.854 €

Der Leistungsbetrag kann aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege aufgestockt werden – bis zu 1.685 € zusätzlich. Insgesamt sind so bis zu 3.539 € möglich.

Verhinderungspflege

Pflegegradbis 31.12.2024ab 01.01.2025
2–51.612 €1.685 €

Zusätzlich kann ein Leistungsbetrag von bis zu 843 € aus der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.528 € im Jahr erhöht werden. Für Kinder und junge Erwachsene mit Pflegegrad 4 oder 5 bis zum 25. Lebensjahr: Umwandlung in 3.539 € Verhinderungspflege möglich.

Änderung zum 1. Juli 2025

Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird auf 8 Wochen verlängert. Die Vorpflegezeit entfällt. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von max. 3.539 € zusammengefasst. Pflegeeinrichtungen müssen künftig eine Kostenübersicht aushändigen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegegradbis 31.12.2024ab 01.01.2025
1–540 €42 €

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegegradbis 31.12.2024ab 01.01.2025
1–54.000 €4.180 €

Der maximale Gesamtbetrag bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt beträgt 16.720 €.

Digitale Pflegeanwendungen

Leistungsanspruch steigt von 50 € auf 53 €.

Vollstationäre Pflege im Heim

Pflegegradbis 31.12.2024ab 01.01.2025
1125 €131 €
2770 €805 €
31.262 €1.319 €
41.775 €1.855 €
52.005 €2.096 €

Wohngruppenzuschlag

Pflegegradbis 31.12.2024ab 01.01.2025
1–5214 €224 €

Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen beträgt 2.613 € pro Person. Gesamtbetrag pro Wohngruppe: max. 10.452 €.

Pauschalleistung für Menschen mit Behinderungen

Die Pauschale steigt in den Pflegegraden 2 bis 5 von 266 € auf 278 €.

Beitrag zur Pflegeversicherung

Zum 1. Januar 2025 steigt der Beitragssatz von 3,4 % auf 3,6 %. Kinderlose zahlen 4,2 %. Für Eltern gilt ein gestaffelter Beitragssatz je nach Kinderanzahl:

Beitragssätze Pflegeversicherung 2025

KinderanzahlBeitragssatz
04,2 %
13,6 %
23,35 %
33,1 %
42,85 %
5 oder mehr2,6 %

Auch verstorbene Kinder werden berücksichtigt, solange sie das 25. Lebensjahr nicht vollendet hätten.

Fazit: Pflegeimmobilien 2025 noch attraktiver

Die Erhöhung der Pflegeleistungen 2025, bessere Kombinationsmöglichkeiten von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, sowie neue Zuschüsse machen Pflegeimmobilien noch attraktiver. Besonders für Kapitalanleger bieten sich stabile Erträge, planbare Einnahmen und staatliche Absicherung. Wer eine Pflegeimmobilie kaufen möchte, profitiert langfristig von dieser Entwicklung.